Lieber Herr Ronzheimer und Team,
ganz starke Folge in Ihrem Podcast und eine Sternstunde der Freiheit!
Ein Moment ist mir in besoderer Erinnerung geblieben und ich teile Ihr tief empfundenes Unbehagen und spüre noch Ihr Erschrecken, als Frau Balci über die Idee einer berliner Senatsfraktion berichtete, sogenannte Friedensrichter näher an den Rechtsstaat heranzuführen.
Mein Entsetzen richtet sich ebenso gegen das zugrundeliegende Rechtsverständnis wie auch den Versuch der Normalisierung, sich erfolgreich der deutschen Justiz zu entziehen und damit der Etablierung einer Paralleljustiz Vorschub zu leisten.
Das Friedensrichtermodell, wenn ich es richtig verstehe, beruht im Kern auf Ausgleich, Vermittlung und oft Kompensation von „Ehrverletzungen“. Ziel ist, die Wiederherstellung des sozialen Friedens unter den Beteiligten zu erreichen, oft unter Anwendung höchst fragwürdiger Instrumente wie Einschüchterung oder Blutgeld.
Der freiheitliche Rechtsstaat verfolgt zurecht einen anderen Ansatz.
Er schützt Rechtsgüter und Grundrechte, die gerade nicht zur Disposition stehen und eben nicht Gegenstand von Verhandlungen zwischen Privatpersonen sein können.
Über die Würde des Menschen wird nicht verhandelt!
Die Gleichberechtigung von Frauen ist nicht verhandelbar!
Über Religionsfreiheit wird nicht verhandelt.
Über die sexuelle Selbstbestimmung wird nicht verhandelt.
Und über den Wert eines Menschenlebens wird erst recht nicht verhandelt.
Genau deshalb verfolgt nicht erst bei schweren Straftaten nicht die Familie des Opfers den Täter, sondern der Staat. Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder schwere Gewalt sind keine Angelegenheiten, über die sich Beteiligte einigen könnten. Weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung noch ein vermittelter Kompromiss beseitigt Schuld, Strafwürdigkeit oder Gefährlichkeit.
Hier stoßen aus meiner Sicht zwei unvereinbare Rechtsverständnisse aufeinander.
Wer Friedensrichter näher an den Rechtsstaat heranführen möchte, sollte deshalb sicherstellen, dass diese sich unserem Rechtsverständnis verpflichtet fühlen und allenfalls im Rahmen des Zivilrechts bei freiwilliger Teilnahme der Akteure (zB bei Bagatellfällen, Nachbarschaftstreitigkeiten oder ergänzend zum Strafrecht im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs) tätig sind. Bei Offizialdelikten sind sie raus. Hier ermitteln Polizisten und Staatsanwälte und urteilen Gerichte! Die Etablierung einer informellen Paralleljustiz und die Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols ist nicht tolerabel.
Freundliche Grüße Ulrich C.