Verschwiegen wird da nichts. Alles, was ich hier schreibe, stammt von der Website der Bundesnetzagentur, aus dem Energiesicherungsgesetz und aus einer EU-Verordnung. Öffentlich, kostenlos, in zwanzig Minuten nachprüfbar. Die Behörde erläutert das Vorhaben auf ihren eigenen Seiten, die Fachpresse führt es im laufenden Ticker, Anwaltskanzleien schreiben ihren Mandanten darüber. Sogar die Zahlen, mit denen Apollo die Geschichte aufgemacht hat, hat die Bundesnetzagentur auf Anfrage selbst herausgegeben.
Es wurde nur nicht skandalisiert. Und dafür gibt es drei ziemlich handfeste Gründe.
Erstens: Es greift erst, wenn alles andere versagt hat. Eine Mangellage nach EnSiG liegt laut Gesetz erst vor, wenn der lebenswichtige Bedarf durch marktgerechte Maßnahmen nicht mehr oder nur noch mit unverhältnismäßigen Mitteln zu gewährleisten wäre. Dieser Fall ist in Deutschland noch nie eingetreten.
Zweitens: Davor liegt eine Kaskade, bei der Unternehmen Geld bekommen statt Anordnungen. Preissignale am Spotmarkt. Regelleistung mit Leistungs- und Arbeitspreis. Redispatch nach § 13 EnWG mit Kostenerstattung. Und aus dem Versorgungssicherheitsgesetz vom Juli 2026 die Ausschreibung von elf Gigawatt steuerbarer Kapazität. Wer Flexibilität anbietet, wird dafür vergütet. Die Plattform ist die letzte Stufe, nicht die erste.
Drittens: Es ist kein deutscher Sonderweg, sondern EU-Recht. Die Verordnung 2019/941 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, in seinem Risikovorsorgeplan einen Rahmen für manuellen Lastabwurf festzulegen, samt der Frage, welche Verbrauchergruppen besonderen Schutz genießen. Frist war Januar 2025. Österreich hat das, Zypern hat das, alle haben das. Und für Gas existiert exakt dasselbe in Deutschland seit 2022, damals monatelang Titelthema.
Wie es anderswo läuft, ist auch aufschlussreich. In China wurden 2021 in 16 von 31 Provinzen Strommengen rationiert, in Zhejiang mussten über 160 Textil- und Chemiefaserbetriebe die Produktion einstellen, Fabriken in Kunshan bekamen fünf Tage Totalabschaltung mit etwa einer Woche Vorlauf. 2022 setzten in Sichuan Halbleiter- und Solarhersteller wegen Hitze und Dürre die Produktion aus. In den USA gab es 2020 in Kalifornien und 2021 in Texas rollierende Abschaltungen, teils ohne brauchbare Vorwarnung.
Deutschland plant 24 bis 72 Stunden Vorlauf, für einen Fall, der noch nie eingetreten ist, nach vier vergüteten Stufen davor, umgesetzt nach EU-Recht, veröffentlicht auf der Behördenwebsite, ab September in öffentlicher Konsultation.
Dass daraus keine Titelgeschichte wird, liegt nicht an Haltungsjournalismus. Es liegt daran, dass Verwaltungsverfahren selten welche werden.
Wo Kritik berechtigt bleibt: Die Entschädigungsfrage ist ungeklärt. § 11 EnSiG zielt auf Enteignung, § 12 ist eine Härtefallklausel, beide waren noch nie Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung. Wer zwei Tage nicht produziert, hat keinen automatischen Anspruch auf Ersatz. Das ist ein echtes Problem, und genau dafür ist die Konsultation im September da.